Für Ihren Wohnwintergarten, Ihre Terrassenüberdachung, Ihr Glashaus oder den Kaltwintergarten benötigen Sie ab einer bestimmten Größe eine Baugenehmigung.
Ist der Wintergarten als Wohnwintergarten vorgesehen, sind energetische Berechnungen und die entsprechenden Zertifikate Bestandteil dieser Genehmigung.
Im Zuge der Planung für Ihren Wintergarten unterstützen wir Sie selbstverständlich im Genehmigungsverfahren.
Wir bringen alle notwendigen Dokumente für die Genehmigung Ihres Wintergartens, Ihrer Terrassenüberdachung oder auch Ihres Glashauses bei. Daher steht einer Genehmigung im Regelfall nichts im Wege.
Tipp: Eine sogenannte Bauvoranfrage kann bereits die ersten Unklarheiten beseitigen. An ihr ist ersichtlich, ob Sie grundsätzliches Baurecht bekommen.